Ab den 28.12.2021 gilt die 2G-plus-Regel beim Training:
In NRW gelten ab Dienstag (28.12.2021) neue Corona-Regeln.
Nach der neuen Corona-Schutzverordnung müssen sich auch Genesene und Geimpfte an Kontaktbeschränkungen halten.
Private Treffen sind nur noch mit maximal zehn Menschen erlaubt.
Für Sport in Innenräumen und Schwimmbäder gilt die 2G-plus-Regel.
Allgemein gilt nun:
Ein Schnelltest-Nachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test 48 Stunden.
Jeder Trainingsteilnehmer muss ab den 28.12.2021 bei jeden Training ein negatives Testergebnis aus dem Testzentrum vorlegen.
Die ganze Verordnung ist unter folgender Adresse zu finden:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211223_coronaschvo_ab_28.12.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf